Der Gouverneur eines US-Bundesstaates brachte ein Gesetz zu Fall, das es Minderjährigen erlaubt hätte, sich ohne die Erlaubnis ihrer Eltern tätowieren zu lassen. Jugendliche könnten die Tragweite eines solchen Schrittes nicht erkennen. – Aber da ist noch etwas.
(kreuz.net, Chicago) Der demokratische Gouverneur von Illinois, Rod Blagojevich, ist der väterlichen
Auffassung, daß Jugendliche unter 21 Jahren kein ausreichendes Urteil haben, um sich eine Tätowierung
anbringen zu lassen.
Der US-Bundesstaat Illinois liegt im Nordosten der USA, bei den großen Seen. Die
Hauptstadt des Bundesstaates heißt Springfield.
Am 10. August benützte Gouverneur Blagojevich sein
Vetorecht, um ein diesbezügliches Gesetz zu Fall zu bringen. Dieses hätte das Alter, mit welchem man
sich ohne elterliche Erlaubnis eine Tätowierung auf die Haut machen kann, von 21 auf 18 Jahre heruntergesetzt.
Der Gouverneur begründete seine Veto-Entscheidung wie folgt:
„Als Vater will ich nicht, daß meine
Töchter an ihrem 18. Geburtstag losstürmen, um sich eine Tätowierung machen zu lassen. In diesem Alter
sind die meisten Kinder noch in der Schule.“
Jugendliche hätten zu diesem Zeitpunkt nicht das Urteilsvermögen
oder den Weitblick, um über etwas wie die dauerhafte Tätowierung ihrer Haut zu entscheiden:
„Jugendliche
können noch nicht erkennen, daß eine Tätowierung eine Entscheidung ist, die sie den Rest ihres Lebens
tragen – und vielleicht ebensolange bereuen – müssen.“
Deshalb verweigere er dem Gesetz die Unterstützung.
Doch Gouverneur Blagojevich mißtraut der Urteilskraft von jungen Leuten nicht in jedem Fall.
Während
seiner Wahlkampagne im Jahre 2002 lehnte er gegenüber der Nachrichtenagentur ‘ap’ „neue Beschränkungen
der Kinderabtreibung“ ab.
Damit sprach er sich gegen eine gesetzlich notwendige Benachrichtigung der
Eltern aus, wenn eine minderjährige Mutter ihr Kind abtreiben lassen will.
„Warum glaubt der Gouverneur
dennoch, daß Jugendliche – ganz gleich welchen Alters, sogar noch Kinder – genügend Urteilsvermögen
und Weitblick haben, um Kinder abzutreiben?“
Diese Frage stellte Bill Beckman, der Generalsekretär der
regionalen Lebensschutzorganisation ‘Komitee für das Recht auf Leben’, in der Lokalpresse: „Ersetzen
wir das Wort ‘Tätowierung’ im Text des Gouverneurs durch das Wort ‘Kinderabtreibung’.“
Dann lautet der
Text:
„Als Vater will ich nicht, daß meine Töchter an ihrem 18. Geburtstag losstürmen, um ihre Kinder
abtreiben zu lassen. In diesem Alter sind die meisten Kinder noch in der Schule. Sie haben zu diesem Zeitpunkt
nicht das Urteilsvermögen oder den Weitblick, um über etwas wie die dauerhafte Abtreibung ihres Kindes
zu entscheiden. Jugendliche können noch nicht erkennen, daß die Kinderabtreibung eine Entscheidung ist,
die sie den Rest ihres Lebens tragen – und vielleicht ebensolange bereuen – müssen.“
Der Lebensrechtler
beschließt seinen Kommentar mit drei Fragen:
„Warum denkt der Gouverneur, daß Teenager jeglichen Alters
genug Urteilsfähigkeit und Weitblick haben, Kinder abzutreiben?“
„An welcher Entscheidung – Tätowierung
oder Kinderabtreibung – wird ein Jugendlicher wohl eher ein Leben lang tragen und sie möglicherweise
ebensolange bereuen?“
„Der Gouverneur lehnt eine elterliche Benachrichtigung ab, bevor ein minderjähriges
Mädchen ihr Kind abtreiben läßt. Warum findet er sie für eine Tätowierung unumgänglich?“
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2 Lesermeinungen
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Ne so geht das aber nicht Ich hab selber eine kleine Tochter und das was ich auf den bild sehe ist der
wannsin das hätten sie auch gerne weg lassen können mit dem bild den so was tut in der selle weh es
giebt menschen die ab treiben und welche die keine bekommen können wenn sie so wieso abtreiben müssen
sie verhüten aber so nicht
Entschuldigung… … aber war es wirklich notwendig, bei diesem Artikel so ein Foto dabeizustellen? Das
ist hier doch nicht die BILD-Zeitung… Es gibt auch zart besaitete Gemüter, die solche Fotos nicht so
einfach wegstecken… ich sitze im Büro und konnte die Tränen gerade so eben noch zurückhalten…